Donnerstag, 15. mai 2008
Wie ich ja bereits am 23. April in meinem Blog beschrieb, habe ich einen sehr engen Freund der mit seiner Familie (Kind und Ehefrau) ALG-II Leistungen bezieht.

In diesem Blog zu beschreiben was meinem Freund so alles an Behördenwillkür und sonstigen Ungereimtheiten tagtäglich begegnet, würde mit Sicherheit den Rahmen sprengen.

Deshalb werde ich in meinem Blog nur in unregelmässigen Abständen Updates zu meinem Hartz IV Blog machen und mir nur die skurrilsten Dinge aufschreiben.

Zum besseren Verständnis:

Ich mache für sehr viele Hartz IV Empfänger die Behördenkorrespondenz da es sich immer wieder zeigt, dass der Deutsche Amtsschimmel nicht nur wiehert, sondern auch gefüttert werden will. Auf gut Deutsch: Um bei Behörden etwas zu erreichen, muß man die Behördensprache sprechen können. Und das kann ich par excellance.

Nun gut, das skurrilste diesen Monat war folgende Situation:

Mein Freund Georg, (Georg nur um dem Kind einen Namen zu geben) wurde also bei dem für ihn und seine Familie zuständigen Sachbearbeiter des Kreis-Job-Centers vorstellig und teilte freudestrahlend mit, dass er beabsichtige mittels eines Fernstudiums innerhalb von 24 Monaten seinen Betriebswirt zu machen. Verbunden mit dieser freudigen Nachricht war ein Antrag auf Kostenübernahme der monatlich anfallenden Lehrgangsgebühren in Höhe von 178 Euro. Verbunden mit diesem Fernstudium war eine Praktikastelle in einem großen Unternehmen. Diese wollte das Praktikum sogar bezahlen.


Der geneigte Leser wird sich jetzt folgendes denken:
Nachtfalke, warum schreibst du das alles. Ist doch prima, wieder ein ALG II-Empfänger weniger.

Weit gefehlt lieber Leser, denn das Kreis-Job-Center (KJC) lehnte den Antrag kurzerhand ab und zwar mit folgender Begründung: (Ich zitiere wörtlich)

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Ihren Antrag auf Kostenübernahme der Lehrgangsgebühren zur Erlangung des Abschlusses als "Betriebswirt" müssen wir ablehnen.
Die sorgfältige Überprüfung Ihrer Unterlagen, sowie das Studium der uns vorliegenden Akte, haben uns zur Überzeugung gelangen lassen das Ihnen der Studiengang zum Betriebswirt persönlich sicherlich Vorteile verspricht.
In beruflicher Hinsicht hingegen würde keine Besserstellung erfolgen, da Sie auch im Besitz eines entsprechenden Betriebswirtschaftlichen Abschlusses keine Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hätten.
Da wir gesetzlich verpflichtet sind nur solche Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der beruflichen Chancen führen zu bewilligen,  können wir Ihrem Antrag nicht entsprechen.
Um Ihnen die Wiedereingliederung jedoch zu erleichtern, werden wir Ihnen jedoch in Kürze eine Aushilfsstelle in einer Gärtnerei in xxxxxxxxx anbieten.


Na wenn das mal nicht eine skurrile Geschichte ist. Obgleich inhaltlich kaum nachvollziehbar und der Tonfall des Sachbearbeiters entsprechend herablassend ist, entspricht diese Entscheidung tatsächlich geltendem Recht.

Der Gesetzgeber würde eine Prüfung vor einem IHK-Ausschuss mit der man in den Besitz des sogenannten "Kaufmannsgehilfenbriefes" gelangt, bezuschussen.  Aber ein Studium, welches den Abschluß als Betriebswirt zum Ziel hat, betrachtet der Gesetzgeber als reine Privatangelegenheit. Somit ist dieses nicht Kostenübernahmefähig.

Es ist nicht zu verstehen, es ist nicht zu erklären, aber so steht es tatsächlich sinngemäß im Gesetz.

Auf gut Deutsch bedeutet dies, dass wenn der ALG II Empfänger von sich aus eine höherwertige Bildung erlangen will um seine Chancen zu verbessern, er im Regen steht.
Eine wesentlich teurere Ausbildung mit einem weniger qualifizierten Abschluß würde jedoch bezahlt.

Na, da freu ich mir doch ein Loch in den Bauch während der Amtsschimmel durch ganz Deutschland wiehert.

Euer Nachtfalke


von Nachtfalke
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